AGB
1. ALLGEMEINES
Die folgenden Bedingungen gelten ausschliesslich für alle Validierungsarbeiten, die durch die Vali-Suisse, (eine Division der ABJ International Inc.) innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ausgeführt werden. Abweichende Absprachen haben nur Gültigkeit, wenn diese von Vali-Suisse schriftlich bestätigt werden.
2. PREISE FÜR DIE VALIDIERUNG (PQ = Leistungsbeurteilung)
Die Preise verstehen sich rein netto in CHF, exklusiv MwSt. und ohne jeden Abzug. Die Preise und die Konditionen werden jährlich durch die Vali-Suisse festgelegt.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Fakturen sind innerhalb 10 Tagen rein netto zahlbar. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden im gegenseitigen Einverständnis auf den einzelnen Fakturen festgehalten. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden ab Verfalltag 5 % Verzugszins p.a. in Rechnung gestellt. Mahnungen werden dem Kunden mit CHF 50.-- pro Mahnung belastet.
4. VALIDIERUNGSVORAUSSETZUNGEN
a) Bei durch Tuttnauer Schweiz gelieferten, installierten und unterhaltenen Geräten (Sterilisatoren und/oder Thermodesinfektoren) wird der Termin für die Validierung innerhalb der nächsten 14 Tage nach den Servicearbeiten durch die Techniker der Tuttnauer Schweiz vereinbart und schriftlich bestätigt.
b) Bei Geräten, die nicht durch die Tuttnauer Schweiz geliefert, installiert und unterhalten werden, kann der Termin innerhalb der nächsten 14 Tagen nach einem vollzogenen Service einer Drittfirma vereinbart werden. Ein Nachweis über den durchgeführten Service ist mittels Service-Rapport oder der Faktura für den Service gegenüber Vali-Suisse zu erbringen.
5. VALIDIERUNGSGRUNDLAGEN
a) Vertrag für jährliche Validierung:
Im Vertrag für eine jährliche Validierung sind Wartungsarbeiten und Störungsbehebungen aller Art sowie eine Wiederholung der Validierung (wenn die Validierung nicht erfolgreich war und/oder eine Wiederholung der Validierung aus Gründen welcher Art auch immer, die nicht durch die Vali-Suisse verursacht wurden) nicht inbegriffen.
b) Validierung ohne Vertrag:
Für jede Validierung eines Gerätes, egal ob erfolgreich oder nicht, resp. für jede anschliessende Wiederholung einer Validierung aus Gründen welcher Art auch immer, wird bei jeder Validierung der volle Preis fakturiert.
6. HAFTUNG
Die Gewährleistung von Vali-Suisse beschränkt sich auf die korrekte Durchführung der Validierung. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine nicht erfolgreiche Validierung berechtigt weder zu einer Rückerstattung noch zu einer Reduktion der Kosten und es besteht auch kein Anrecht auf eine kostenlose Wiederholung.
7. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Alle Rechtsbeziehungen unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Bern.